Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Die AGB beziehen sich auf die Benützung der Räumlichkeiten des EVENT VEREIN MIRAKEL im Außmaß von max. 280 m²,
      tageweise an Firmen oder Privatpersonen zur Durchführung von Events aller Art wie z.B. Firmenfeiern, Jubiläen
      Geburtstagsparties, Sponsionsfeiern, etc. in 1090 Wien, Alser Straße 18.

      Der EVENT VEREIN MIRAKEL ist nicht Veranstalter, sondern stellt lediglich das Lokal zur Verfügung. Der Benützer tritt als
      Veranstalter auf.

  2. Zwischen dem EVENT VEREIN MIRAKEL und dem Veranstalter wird folgendes vereinbart:
      Unentgeltliche Benützung der Location des EVENT VEREIN MIRAKEL, 1090 Wien, Alser Straße 18, durch den Veranstalter zwecks
      Durchführung seines Events.
      Datum, Beginn und Ende des Events werden schriftlich vereinbart.
      Die Vereinbarung bedarf der schriftlichen Form als Buchungsbestätigung, bzw. wird bei Bezahlung der Kaution wirksam.

  3. Kosten:
      VARIANTE 1:
           Nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Verfügbarkeitskriterien erfragen.

           48 Euro pro an dem Event teilnehmenden Person.
                - freie Getränke ohne Limit laut Getränkekarte: Bier, Rotwein, Weißwein, Spritzer, Cola, Fanta, Sprite, Almdudler,
                  Apfelsaft, Orangenjuice, Eistee, Mineral, Bitterlemon, Tonicwater (ausgenommen Sekt, Spirituosen, Kaffee, Red Bull,
                  Corona, Heineken, Desperados)

      VARIANTE 2:
           12 Euro pro Person.
                - Getränke im Wert von 12 Euro inbegriffen (weitere Getränke laut Getränkekarte)

      VARIANTE 3:
           Die Getränke werden nach der Preisliste bezahlt.

      Der Gesamtumsatz errechnet sich aus der Anzahl der teilnehmenden Personen und der Extra Getränkepreise, bzw. der
      Konsumation der Getränke, laut Getränkeliste. Der Mindestumsatz wird zwischen dem EVENT VEREIN MIRAKELund dem
      Veranstalter vereinbart. Trägt der Veranstalter die Konsumationskosten der Gäste, ist der Mindestkonsumationsbetrag
      im Voraus bei Beginn des Events in Bar zu erlegen.
      Zahlen die Gäste ihre Konsumation selbst, ist bei Nichterreichen der Mindestkonsumation der Differenzbetrag am Ende des
      Events vom Veranstalter zu bezahlen, bzw. wird von der Kaution abgezogen.

      Es werden KEINE Lokalmiete, KEIN Kellner Bedienungsentgelt und KEINE Musikanlagengebühr verrechnet. Die
      Reinigungspauschale beträgt 60 Euro pro benütztem Raum von 2 möglichen Räumlichkeiten.

      Die Preise verstehen sich laut Getränkekarte.

  4. Zahlungsbedingungen und Storno:
      Bei der Buchung ist eine von EVENT VEREIN MIRAKEL festgesetzte Kaution als Sicherstellung zu erlegen. Dieser Betrag wird
      am Ende des Events retourniert. Mit Bezahlung der Kaution gilt das Event als vom Veranstalter gebucht und dieser erklärt
      sämtliche Bedingungen der AGB von EVENT VEREIN MIRAKEL als akzeptiert.
      Sollte der gebuchte Termin seitens des Veranstalters storniert werden, oder nimmt der Veranstalter unangekündigt den Termin
      für sein gebuchtes Event nicht wahr, ist eine Stornogebühr in der Höhe der Kaution zu bezahlen, bzw. wird die Stornogebühr
      mit der Kaution gegenverrechnet. Eine Stornierung bedarf immer der Schriftform.

  5. Haftung:
      Die von den Gästen des Veranstalters mitgebrachten Getränke in Dosen und Flaschen werden dem Veranstalter laut unserer
      Getränke Preisliste in Rechnung gestellt und von der Kaution in Abzug gebracht.

      Für Beschädigungen aller Art an der Ausstattung des Lokals, Diebstahl von Einrichtungsgegenständen durch Gäste des
      Veranstalters, sowie Bezahlung von Polizeistrafen wegen Lärmbelästigung der Anrainer durch die Gäste, haftet der
      Veranstalter. Die dadurch entstandenen Kosten werden von der Kaution in Abzug gebracht. Der Veranstalter nimmt zur
      Kenntnis dass in den dafür gekennzeichneten Räumlichkeiten das Rauchverbot gilt und verpflichtet sich, dieses einzuhalten.
      Für den Fall der Nichteinhaltung des Rauchverbotes übernimmt er die Haftung und verpflichtet sich den EVENT VEREIN
      MIRAKEL diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

      Finden zeitgleich 2 Veranstaltungen statt und kommt es zu Sachbeschädigungen, die nicht eindeutig einem der beiden
      Veranstalter zugeordnet werden können, sind die Kosten des entstandenen Schadens zu gleichen Teilen von beiden
      Veranstaltern zu tragen.

  6. Hausordnung:
      Die im Lokal angebrachte Hausordnung ist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung behält sich der EVENT VEREIN MIRAKEL das Recht
      vor, einen Lokalverweis gegen jene Personen auszusprechen, die gegen die Hausordnung verstoßen.

      Sollten die Anweisungen des EVENT VEREIN MIRAKEL trotz Ermahnungen nicht befolgt werden, es zu unzumutbarer
      Lärmentwicklung, mutwilliger Sachbeschädigung, Raufhandel bzw. Schlägereien kommen, die Gäste des Veranstalters
      einen Polizeieinsatz verschulden, etc, obliegt es dem EVENT VEREIN MIRAKEL, das Event jederzeit abzubrechen und zu
      beenden.

  7. Sondervereinbarungen:
      Bedürfen der Absprache und schriftlichen Festhaltung in der Buchungsbestätigung zwischen EVENT VEREIN MIRAKEL und dem
      Veranstalter.

  8. Sonstiges:
      Catering in Form von von Snacks, kaltem Buffet, Knabbereien und Torten kann mitgebracht werden.

  9. Datenschutz:
      Der EVENT VEREIN MIRAKEL ist berechtigt, sämtliche Daten über den Veranstalter, die im Zusammenhang mit der
      Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des
      Datenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

10. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl:
      Der Gerichtsstand ist Wien. Der EVENT VEREIN MIRAKEL ist auch berechtigt, den Veranstalter an seinem Wohnsitzgericht zu
      verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Veranstalter über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich verfügt
      nach Abschluß des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz
      oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

      Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.
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